Die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V. hat laut § 21 Sozialgesetzbuch V (Gruppenprophylaxe) und ihrer Satzung die Aufgabe, Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen durchzuführen. Die Maßnahmen sollen sich insbesondere erstrecken auf: · Untersuchung der Mundhöhle · Erhebung des Zahnstatus · Zahnschmelzhärtung · Ernährungsberatung und · Mundhygiene Gruppenprophylaxe bedeutet die altersgerechte Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit in Gruppen, in Kooperation mit Sozialpartnern sowie Erziehern, Lehrern und Eltern.