Ueberschrift


Arbeitsgemeinschaften











Prophylaxe-Forum Baden-Württemberg
Tag der Zahngesundheit 2004
22. September 2004
Ludwigsburg, Kulturzentrum

Roger Jaeckel, Vorsitzender der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V., Leiter VdAK- / AEV, Landesvertretung Baden-Württemberg

anlässlich der Tage der Zahngesundheit
vom 22. – 25. September 2004 in Ludwigsburg

Thema: Stellenwert der zahnmedizinischen Prävention im Gesundheitswesen

(Es gilt das gesprochene Wort)

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

50 Jahre Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg. Ein willkommener Anlass zurück zu blicken und eine Bestandsaufnahme zu wagen.

Ein Blick in die Medien von gestern sieht Baden-Württemberg auf Platz eins in Europa. Der Südwesten sei die Region mit der stärksten Innovationskraft.
Und ich denke, das ist der Anspruch, den auch die Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg für sich reklamieren darf. Wir können auf eine erfolgreiche Entwicklung in der Zahngesundheitsförderung zurück blicken. Baden-Württemberg gibt hier mit Fug und Recht den Ton an und hat, so meine ich, eine Vorbildfunktion für andere Bundesländer. Es unterstreicht das hohe und qualifizierte Niveau der baden-württembergischen Zahngesundheitsförderung. Allerdings dürfen wir uns nicht ausruhen; Sie wissen ja, wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein... Bisher funktioniert die Förderung der Zahngesundheit in einigen, aber nicht in allen Landkreisen hervorragend; ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Ich möchte Sie auffordern, im Zuge eines Benchmark-Verfahrens die wirklich vorzeigbaren Ergebnisse auf weitere Landkreise zu übertragen. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf, um vor allem diese Spitzenposition zu halten. Diese Art von Versorgungsqualität wollen die gesetzlichen Krankenkassen flächendeckend auf ganz Baden-Württemberg übertragen sehen.

Zum Stellenwert der zahnmedizinischen Prävention im Gesundheitswesen erlauben Sie mir folgende Bemerkungen: Die seit Jahren vorliegenden guten Ergebnisse im Bereich  Zahngesundheitsförderung finden Eingang in den neuen Qualitätsbericht des Landes Baden-Württemberg. Im Rahmen des Gesundheitsforums werden qualitätsgesicherte Versorgungsangebote erfasst und den Bürgerinnen und Bürgern in einer verständlichen Form zur Verfügung gestellt, welche Qualitätsverbesserungen in einem bestimmten Zeitablauf stattgefunden haben und wie sich beispielsweise eine gute Gesundheitsversorgung inhaltlich definieren läßt. Alles Kriterien, die sich auf die bisherigen Bemühungen um eine verbesserte präventive, zahnmedizinische Versorgung ohne weiteres übertragen lassen.

In diesem Zusammenhang erinnern wir uns alle gerne an den Oktober 2003: Beim Qualitätsförderpreis Gesundheit 2003 des Landes Baden-Württemberg wurden zwei Projekte zur Zahngesundheitsförderung Sieger des Qualitätsförderpreises. Als Anerkennung erhielten sie ein Preisgeld von immerhin 12.000,00 EUR. Bei dem einen Projekt ging es um das „Qualitätsmanagement in der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe unter Berücksichtigung gesundheitsökonomischer Aspekte“, der AG Zahngesundheit im Landkreis Tuttlingen; beim anderen Projekt um das „Qualitätsmanagement im Rahmen der Mundgesundheitsförderung im Rems-Murr-Kreis“ der AG Zahngesundheit im Rems-Murr-Kreis.

Ich komme zum Stellenwert der zahnmedizinischen Prävention im Gesundheitswesen, der Zweifels ohne durch derartige Würdigungen selbstredend ist:
Beide Projekte zeichneten sich gleichermaßen dadurch aus, dass sie ein systematisches Qualitätsmanagementkonzept für die zahnärztliche Gruppenprophylaxe entwickelt haben. Der Qualitätsmanagementprozess wird dabei jeweils als Kreislauf begriffen, wobei Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität in einen Zusammenhang gestellt und entsprechend analysiert werden. Im Landkreis Tuttlingen führte dies, wie wir wissen, dazu, dass der entsprechende Wert, der den Kariesbefall anzeigt, bei den Zwölfjährigen um 40 % niedriger liegt als im Durchschnitt des Landes Baden-Württemberg. Gleichzeitig konnte eine sehr gute Kosten-Wirksamkeits-Relation erzielt werden, denn die Kosten, die für eine entsprechende Reduktion des Kariesbefalls aufgewendet werden mußten, lagen um 37 % unter den Kosten im Landesdurchschnitt.

Im Rems-Murr-Kreis konnte festgestellt werden, dass der entsprechende Wert für den Kariesbefall um 28% unter dem Landesdurchschnitt liegt.

Beide Projekte zeichnete die intensive Kooperation der Akteure auf Kreisebene, insbesondere der Zahnärzte, Krankenkassen, Gesundheitsämter und Schulämter aus. Diese Kooperation war ein wesentlicher Erfolgsfaktor, um als Sieger des Qualitätsförder-preises Baden-Württemberg 2003 die verdienten Lorbeeren einzufahren.

Die gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere die Ersatzkassen und deren Verbände wollen hier aktivieren und motivieren, vorhandene Strukturen zu hinterfragen, den sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen und offen zu sein für den Wandel.

Medienwirksam unterstützen wir daher die zahnmedizinische Prävention im Gesundheitswesen, wie z. B. im Rahmen der Verleihung des Qualitätsförderpreises.
Die bisherigen Bemühungen um eine verbesserte zahnmedizinische Prävention sind inhaltlich weitestgehendst so professionalisiert, dass ich der Zahnmedizin gerne eine Schrittmacherfunktion attestieren möchte, die für andere Präventionsbereiche im Gesundheitswesen richtungsweisend sein können.

So soll mit dem neu etablierten Präventionsförderpreis Gesundheit, wo es um Strategien zur Vermeidung
von Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen geht, ein weiterer Präventionsakzent im baden-württem-bergischen Gesundheitswesen gesetzt werden.
Aus der bundesweiten Perspektive erwarten wir auch, dass sich Prävention in Deutschland an konsentierten nationalen Gesundheitszielen orientiert. Deshalb ist es hier wichtig, dass das angekündigte Präventionsgesetz die zu erreichenden Ziele sowie die daran zu beteiligenden Akteure klar definiert. An dieser Stelle bin ich beim Präventionsgesetz angelangt, das aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung auf mehrere gesellschaftliche Akteure verteilt sein muss. So muss der bisher auf die gesetzliche Krankenversicherung beschränkte Grundsatz der Ausrichtung der Präventionsleistungen auf die Verringerung der sozialen Ungleichheit von Gesundheitschancen auf alle Akteure verteilt werden. Hier ist die gesetzliche Krankenversicherung bereit, sich auch über das bisherige Maß hinaus finanziell zu beteiligen. Wir fordern außerdem, dass alle verantwortlichen Akteure auf Bundes- und Landesebene im Gesetz mit ihren Aufgaben und ihrer Finanzierungsverantwortung zu benennen sind. Ein reines Leistungsgesetz für die Träger der Sozialversicherung lehnen im übrigen die Spitzenverbände aller Krankenkassen ab. Weiter fordern wir auf Bundesebene die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortung tragenden Akteuren über Rahmenvereinbarungen und gemeinsame Empfehlungen zu verbessern. Und so wie wir mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg zusammenarbeiten, fordern wir eine koordinierte Prävention in der Gesundheitsförderung, die auch die landesgesetzlich geregelten Bereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und des Schulwesens miteinbeziehen. Der Bund unterstützt und koordiniert die erforderlichen Anpassungsprozesse in den Ländern. Nicht zuletzt soll das Präventionsgesetz zu mehr Prävention in der Praxis führen. Funktionierende Strukturen, Prozesse und Erfahrungen in den Krankenkassen, in der individuellen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung müssen deshalb erhalten bleiben. Es kann aus Sicht der Krankenkassen jedoch nicht sein, dass gemeinschaftlich zu lösende Aufgaben allein aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren sind.

Und weil das Rad schließlich nicht neu erfunden werden muss, sind wir der Auffassung, dass die im Bereich der GKV entwickelten Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung auf die anderen Präventionsakteure auszudehnen sind.

Wir sind davon überzeugt, dass der Wettbewerb als Ordnungsprinzip im Bereich von Prävention und Gesundheitsförderung den Krankenkassen produktive Effekte bringen kann. Er regt zu Innovationen und zu einer auf die Bedürfnisse der Versicherten orientieren Leistungspolitik an. So haben die Krankenkassen, wie Sie wissen, nach der GKV-Gesundheitsreform 2000 umgehend damit begonnen, den gesetzlichen Handlungsrahmen durch eine Vielzahl qualitativer hochwertiger und innovativer Projekte und Maßnahmen im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich zu nutzen. Diese Ansätze zeigen meines Erachtens, dass Prävention und Gesundheitsförderung von den Krankenkassen auch unter Wettbewerbsbedingungen in sinnvoller Weise zum vorbeugenden Gesundheitsschutz ihrer Versicherten sowohl im individuellen als auch betrieblichen Bereich eingesetzt werden.
Meines Erachtens ist es wichtig, die allgemeinen Präventionsbemühungen in wettbewerbliche Strukturen zu überführen; hierbei kommt den Landkreisen eine wesentliche Scharnierfunktion zu; gleichzeitig unterstreichen die Verantwortlichen der Landkreise damit die Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens, nämlich eine präventiv ausgerichtete Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg weiter voran zu bringen und auch selbst aktiv mitzugestalten.
Heute aber will ich die Akteure und Mitstreiter der Zahngesundheitsförderung zu diesem runden Jubiläum beglückwünschen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Winkler - Rede21.09.04