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Arbeitsgemeinschaften











Pressemitteilung - Rede von Sozialministerin Tanja Gönner im Rahmen des Prophylaxe-Forums Baden-Württemberg

PRESSEMITTEILUNG 22. September 2004


Rede von
Sozialministerin Tanja Gönner
im Rahmen des Prophylaxe-Forums Baden-Württemberg
„50 Jahre Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg“
am Mittwoch, den 22. September 2004
in Ludwigsburg


Sperrfrist: Beginn der Rede

ES  GILT  DAS  GESPROCHENE  WORT

Anrede,
sehr gerne bin ich heute zu Ihnen nach Ludwigsburg gekommen, um mit Ihnen das Jubiläum „50 Jahre Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg“ zu begehen. Ich darf Ihnen zu diesem Jubiläum auch die herzlichsten Glückwünsche der Landesregierung – besonders auch unseres Ministerpräsidenten Erwin Teufel – übermitteln.

Gestatten Sie, dass ich zunächst einige der Anwesenden persönlich begrüße:
Sehr geehrter
Herr Abgeordneter Döpper,
sehr geehrter
Herr Abgeordneter Dr. Noll,
sehr geehrter
Herr Präsident Dr. Lenke,
sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister Spec

[Die endgültige Abstimmung der zu Begrüßenden erfolgt durch das Ministerbüro].

“Geburtsstunde“ der Jugendzahnpflege, Verankerung im baden-württembergischen Versorgungssystem

Wie in kaum einem anderen Bundesland ist die Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg bereits seit Jahrzehnten in unserem Versorgungssystem tief verwurzelt. An einem Jubiläumstag wie heute könnte dies einen dazu verleiten, in Nostalgie zu schwelgen – was ich aber nicht vorhabe. Denn wie der ehemalige Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel bereits zu recht sagte, ist die Nostalgie die „Fähigkeit zu trauern, dass es nicht mehr so ist, wie es früher nicht gewesen ist.“ Ich werde mich deshalb auch nicht in einem historischen Überblick über sämtliche Gesetze und Rechtsverordnungen der Jugendzahnpflege verlieren. Vielmehr ist es mir wichtig, auf einige Meilensteine der Zahngesundheitsförderung aufmerksam zu machen.

Am 1. Juni des Jahres 1954 fand auf Einladung des damals für die Gesundheit zuständigen Innenministeriums Baden-Württembergs die Gründungsversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Baden-Württemberg statt. Fünf Jahre später wurden die ersten Richtlinien des Innenministeriums für die staatliche Jugendzahnpflege erlassen. Sie waren noch weitgehend auf die Früherkennung von Zahnkaries eingestellt, Prophylaxemaßnahmen standen eher im Hintergrund. Zum 1. Juli 1975 trat das Jugendzahnpflegegesetz in Baden-Württemberg in Kraft, das knapp zwei Jahrzehnte später vom Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst abgelöst wurde.
Darauf basieren derzeit die Verordnung zur Durchführung der Jugendzahnpflege von 1995 und die Richtlinien des Sozialministeriums Baden-Württembergs, die letztmals im Oktober 2003 neu erlassen wurden.

In den letzten zwei Jahrzehnten wurde auch die Bedeutung der Prophylaxe immer deutlicher erkannt.

So hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland überhaupt eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Partner waren die Landesverbände der Krankenkassen, die Landeszahnärztekammer, die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Baden-Württemberg e.V. und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung. Diese Rahmenvereinbarung trat bereits am 1. Januar 1990 in Kraft.

Landesweit wurden 37 regionale Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, die mit niedergelassenen Zahnärzten Werkverträge abschlossen, um eine flächendeckende Gruppenprophylaxe sicherzustellen. Die Maßnahmen werden in Kindergärten und Schulen durchgeführt. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Mundhygiene, Ernährungsberatung, Zahnschmelzhärtung durch Fluoride und regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Für Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko wurden spezifische Programme entwickelt.
Dabei stand ein gemeinsames Ziel vor Augen: Die Erhaltung und Förderung der Zahngesundheit und damit die Verhütung von Zahn- und Munderkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Würdigung der Arbeit

Durch die 37 regionalen Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs wird die Durchführung einer flächendeckenden Zahnprophylaxe im gesamten Land gewährleistet. Unterstützt werden sie von über 170 Prophylaxe-Fachkräften, 49 Zahnärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und fast 1500 niedergelassenen Zahnärzten. Das Projekt „Zahngesundheitsförderung in der Gruppenprophylaxe bei 3- bis 12-jährigen Kindern in Baden-Württemberg“ ist als Langzeitprojekt angelegt. Denn es ist eine wissenschaftliche wie gesellschaftliche Daueraufgabe, die Zahl der naturgesunden, kariesfreien Zähne der Kinder ständig zu erhöhen und zu erhalten. Als Qualitätssicherungsmaßnahme werden in regelmäßigen Abständen seit Anfang der 90er Jahre landesweite und regionale epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe bei 6-, 9- und 12-jährigen Kindern in Baden-Württemberg durchgeführt. Ich erinnere an dieser Stelle auch an die Initiative des Gesundheitsforums mit dem Landesqualitätsbericht Baden-Württemberg, der voraussichtlich Anfang 2005 erscheinen wird. In diesem für die Bürger gedachten Bericht werden u.a. auch die Daten der regionalen Untersuchungen aus den Jahren 1997 und 2000 zusammengeführt und interpretiert. Bislang können wir dabei auf die landesweiten Untersuchungsergebnisse der Jahre 1994, 1997, 2000 und 2004 zurückblicken. Die Untersuchungen belegen: Seit Beginn der Zahngesundheitsförderung Anfang der 90er Jahre hat sich in Baden-Württemberg die Zahngesundheit der Kinder zwischen drei und zwölf Jahren entscheidend verbessert. Waren naturgesunde Gebisse bei Kindern und Jugendlichen vor zehn Jahren noch die Ausnahme, sind sie heute die Regel. Die Zahngesundheit der Kinder in Baden-Württemberg liegt dank der hervorragenden zahnmedizinischen Versorgung und der unermüdlichen Prophylaxearbeit seit Beginn der 90er Jahre im Bundesvergleich an der Spitze.

Ich freue mich daher auch, Ihnen die aktuellen Ergebnisse der jüngsten Untersuchung im Jahr 2004 präsentieren zu können. Die Weltgesundheitsorganisation hat ja für Europa folgende Ziele gesetzt: nicht mehr als zwei kariöse, fehlende oder gefüllte Zähne im Gebiss von 12-Jährigen. Dieses Ziel haben wir in Baden-Württemberg nicht nur erreicht, sondern deutlich unterboten. In dieser Altersgruppe findet sich im Durchschnitt weniger als ein kariöser, gefüllter oder fehlender Zahn (0,68). Knapp 70 Prozent der 12-jährigen Kinder in Baden-Württemberg haben ein naturgesundes Dauergebiss, also bleibende Zähne ohne jegliche Kariesschäden. 1994 war das nur bei 31 Prozent der Kinder der Fall. Dies ist unbestritten ein exzellentes Ergebnis.

Im Jahr 2003 erhielten die Zähne im wahrsten Sinne des Wortes Kronen. Preisgekrönt wurden zwei Projekte im Landkreis Tuttlingen und im Rems-Murr-Kreis. Sie erhielten den „Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg 2003“. Dieser Preis wurde vom Sozialministerium und den im Gesundheitsforum Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Repräsentanten der Gesundheitswirtschaft ausgelobt.
Beide Projekte widmeten sich dem Bereich Zahngesundheit durch Gruppenprophylaxemaßnahmen bei Kindern. Im Landkreis Tuttlingen führte dies dazu, dass der Kariesbefall bei 12-Jährigen um 40 Prozent, im Rems-Murr-Kreis um 28 Prozent niedriger liegt als der Landesdurchschnitt.
Ebenfalls erhielt das Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V. einen Anerkennungspreis. Es widmete sich der Gruppenprophylaxe bei den 3- bis 12-Jährigen.
Dies ist der vorläufige Höhepunkt und hoffentlich kein Wendepunkt in einer beispiellosen Erfolgsgeschichte!
Baden-Württemberg liegt nicht nur in den wichtigsten Finanz- und Wirtschaftsdaten bundesweit vorne, sondern ist auch „Musterländle“ in Sachen vorbildlicher Zahngesundheitsförderung. Gesunde Zähne sind die Bestätigung für eine erfolgreiche Prophylaxearbeit in Baden-Württemberg. Kein anderes Bundesland kann einen höheren Prozentsatz naturgesunder, kariesfreier Zähne vorweisen. Um diese hervorragende Bilanz weiter zu verbessern, müssen wir uns in Zukunft noch intensiver den Jugendlichen in höheren Klassenstufen widmen. Das Sozialministerium plant deshalb eine Änderung der Richtlinien zur Durchführung der Jugendzahnpflege. Außerdem wollen wir die Aufnahme von landesweiten repräsentativen Stichprobenuntersuchungen bei 15-Jährigen der 9. Klassenstufen. Dies ist notwendig, da die Anzahl kariesfreier Gebisse in höheren Altersstufen abnimmt. Prophylaxemaßnahmen dürfen sich daher nicht auf die Kinder beschränken, sondern sind auch bei Jugendlichen unverzichtbar.

Ursachen der Erfolgsbilanz

Zahngesundheitsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Aufgabe, deren Bewältigung nur im Zusammenwirken aller verantwortlichen Kräfte möglich ist. Dies geschieht beispielhaft in Baden-Württemberg. In keinem Präventionsbereich unseres Gesundheitswesens tritt der Erfolg so deutlich zutage wie in der Kariesprophylaxe. Zu dieser Erfolgsgeschichte haben mehrere Faktoren beigetragen:

1. der vermehrte Einsatz von Fluoriden in
Zahnpasta und Speisesalz,
2. genaue Hygiene-Anleitungen der Eltern,
3. Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen sowie
4. die vorbildliche Versorgung der Kinderzähne in den Zahnarztpraxen.

Das gute Ergebnis wurde durch das hervorragende Zusammenspiel aller der Zahngesundheitsvorsorge verpflichteten Institutionen und Mitarbeitern erreicht. Krankenkassen, Prophylaxepersonal, Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Patenzahnärzte, Sozial- und Kultusministerium sowie Ministerium für Ernährung und den Ländlichen Raum haben alle ein gemeinsames Ziel: mit richtiger Prophylaxe die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen zu erhalten und bei Kariesrisikogruppen zu verbessern.
 

Nachwachsende Generation als wichtiger Zukunftsfaktor

„Gesund beginnt im Mund“, so lautet das Motto des Tages der Zahngesundheit. Die Gesundheit des Menschen hängt ganz erheblich von gesunden Zähnen ab. Jeder Einzelne von uns kann einen großen Beitrag zur eigenen Gesundheit leisten: durch richtige Zahn- und Mundhygiene, zahngesunde Ernährung sowie Zahnschmelzhärtung durch Fluoride. Deshalb muss schon frühzeitig bei den jungen Menschen mit der Zahngesundheitsförderung begonnen werden. Diese Aufgabe ist – wie viele von uns wissen – nicht immer leicht. Schon Sokrates soll ja vor mehr als 2 Jahrtausenden die Jugend als recht hoffnungslosen Fall bezeichnet haben. So stellte der Philosoph angeblich fest: „Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“ Diese pessimistische Sicht teile ich nicht! Unsere junge Generation ist die Basis für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft und der wichtigste Zukunftsfaktor überhaupt. Für mich ist es daher eine gesundheitspolitische und sozialstaatliche Aufgabe, unsere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dabei zu unterstützen, gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Isolation zu vermeiden. In besonderem Maße gilt dies auch für die Zahngesundheit. Sie muss auf einer soliden Basis stehen. Das ist unsere Verantwortung, der wir uns nicht entziehen können.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst als wichtiger Partner

Nicht immer funktioniert dieser Vertrag. Immer wieder sind Menschen aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, die Verantwortung für ihre Gesundheit voll zu tragen. An dieser Stelle kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine wachsende Bedeutung zu. Kinder, die  - warum auch immer - nicht zum Zahnarzt gehen, können durch die landesweiten Gruppenuntersuchungen erfasst werden. Und bei Kariesbefall oder Zahnfehlstellungen ist dann eine Behandlung eher möglich. Ich möchte daher auch insbesondere den vom Land finanzierten Jugendzahnärzten herzlich danken, die mit ihrer Arbeit einen enorm wichtigen Beitrag für die Erhaltung der Gesundheit aller Mitglieder unserer Gesellschaft leisten. Diese Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sollten unserer Gesellschaft so lange wie irgend möglich erhalten bleiben.
 

Zukünftiges Präventionsgesetz: von der Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg lernen

Denn das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einer Phase des Umbruchs. Ich nenne an dieser Stelle nur das Stichwort Zahnersatz. Dabei weisen die Überlegungen und Reformvorhaben alle in die gleiche Richtung: Die Stärkung der Eigenverantwortung des Patienten. Dies erfordert auch verstärkte Anstrengungen in der Prävention. Hiervon sind wir unmittelbar betroffen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die weit über das System der Krankenversicherungen hinausgehen. Deshalb betrachtet die Landesregierung Prävention und Gesundheitsförderung schon lange als Schwerpunktthemen ihrer Arbeit und möchte sie als eigenständige, vierte Säule im Gesundheitswesen verstanden wissen.
Wir haben in Baden-Württemberg im Einvernehmen mit der Sozialversicherung, insbesondere mit der gesetzlichen Krankenversicherung bewährte Strukturen und Mechanismen zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen geschaffen. Mit der Zahngesundheitsförderung wurde hier ein Exempel statuiert, das auch von der Bundesregierung anerkannt wird. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung äußerte dies u.a. in einer Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen „Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit“. Dort wird die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e.V. als positives und nachahmenswertes Beispiel hervorgehoben.
Derzeit befinden sich die Länder unter der Federführung Baden-Württembergs in intensiven Verhandlungen mit der Bundesregierung über den Inhalt des künftigen Präventionsgesetzes. Dabei ist das „baden-württembergische Zahngesundheitsmodell“ exemplarisch für eine seit Jahren gut funktionierende und mit Erfolg gekrönte Prävention und Gesundheitsförderung. Ich spreche mich deshalb mit Nachdruck dafür aus, dieses erfolgreiche Modell auch auf andere Settings zu übertragen. Dabei plädiere ich für im Konsens erarbeitete Lösungen innerhalb der jeweiligen Länder und lehne eine zentrale Steuerung auf Bundesebene ab.

Fazit, Ausblick und Schluss

„Halte Maß und bedenke das Ende!“ Lassen Sie mich mit den Worten des deutschen Kaisers Maximilian I. zum Schluss kommen. Erfolg ist das Ergebnis von Professionalität. 50 Jahre Zahngesundheitsförderung in Baden-Württemberg weisen zweifellos eine makellose Erfolgsbilanz vor. Das verdient Respekt und Anerkennung. Für das unermüdliche Wirken als „Anwälte der Zähne“ möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.
Auch in Zukunft wird das Sozialministerium die bislang so erfolgreiche gemeinsame Arbeit aktiv unterstützen und Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite stehen. Unser Ziel muss es weiterhin sein, mit richtiger Prophylaxe die Zahn- und Mundgesundheit der Kinder und insbesondere auch der Jugendlichen zu erhalten und zu verbessern. Ich wünsche Ihnen, dass Sie auf allen Ebenen auch künftig die „Lobby für gesunde Zähne“ sein werden, damit niemand es wie Goethe sagen muss: „Zahnreihen aber, junge, neidlos anzusehen, das ist die größte Prüfung mein, des Alten.“