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Untersuchungen zur Früherkennung
 Der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen.
 Im Rahmen der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen betreut der Zahnarzt Ihr Kind in zwei Untersuchungen, in besonderen Fällen auch in einer dritten.
 Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei komplettem Milchgebiss statt, in der Regel also mit drei Jahren.
 Zwischen dem 49. und dem 72. Lebensmonat erfolgt dann die zweite Untersuchung, also in der Regel im Alter zwischen vier und sechs Jahren.
 Daneben gibt es die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die bereits mit der Schwangerschaft beginnen. |