Ueberschrift


Arbeitsgemeinschaften










  Prophylaxebausteine

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnung UZ 1 bis UZ 6. Sie sollten genau wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stets in dem von den Zahnmedizinern vorgeschlagenen Zeitraum wahrgenommen werden, und zwar:


Untersuchung
UZ A Schwangerschaft
Beginn
B Schwangerschaft
Ende
UZ 1 6. - 9. Monat
UZ 2 a 2 Jahre
b 2 1/2 Jahre
Untersuchung
UZ 3 a3 Jahre
b3 1/2 Jahre
UZ 4 a4 Jahre
b4 1/2 Jahre
UZ 5 a5 Jahre
b5 1/2 Jahre
UZ 6 6 Jahre
Von den empfohlenen Untersuchungen UZ 1 bis UZ 6 und den darin enthaltenen Untersuchungs- und Beratungsleistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Teil als Vertragsleistung anerkannt.

Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (FU) auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten:
FU 1 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 30. bis 42. Lebensmonat
= 2 1/2 bis 3 1/2 Jahre
FU 2 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 49. bis 72. Lebensmonat
= 4 bis 5 1/2 Jahre
FU 3 Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
eines Kindes im 6. Lebensjahr mit hohem Kariesrisiko

Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis!