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Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
 Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnung UZ 1 bis UZ 6. Sie sollten genau wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stets in dem von den Zahnmedizinern vorgeschlagenen Zeitraum wahrgenommen werden, und zwar:
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