|
Maßnahmen in der Zahnarztpraxis
 Die Individualprophylaxe (IP) dient als sinnvolle Ergänzung zur Gruppen- und Intensivprophylaxe und ist nur in der Zahnarztpraxis durchzuführen.
 · Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben, können sich zur Verhütung von Zahnerkrankungen einmal
in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen lassen
 · die Untersuchungen sollen sich auf den Befund des Zahnfleisches, die
Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung, das Erstellen
von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des
Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen, auf die
Motivation und Einweisung bei der Mundpflege sowie auf Maßnahmen zur
Schmelzhärtung der Zähne erstrecken
 · Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr
vollendet haben, haben Anspruch auf Fissurenversiegelung der Molaren
 Die folgenden fünf IP-Positionen sind im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten:

| IP 1 |
Mundhygienestatus |
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes |
| IP 2 |
Aufklärung über Krankheitsursachen, deren Vermeidung sowie Intensivmotivation |
Hinweise für eine zahngesunde Ernährung, individuelle Erläuterung zu krankheitsgefährdeten Gebissbereichen, Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Mundhygiene |
| IP 3 |
Überprüfung des Übungserfolges, Remotivation |
Befundbezogene Besprechung der Hygienedefizite, weitere Hinweise für geeignete Zahnputztechniken, bestimmte Fluoridierungsmaßnahmen |
| IP 4 |
Lokale Fluoridierung der Zähne |
Lokale Fluoridierung mit Lack, Gel o.ä. einschließlich einer gründlichen Beseitigung von Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne |
| IP 5 |
Versiegelung von kariesfreien Fissuren der bleibenden Backenzähne mit aushärtenden Kunststoffen |
Fissurenversiegelung einschließlich einer gründlichen Beseitigung von weichen Zahnbelägen und der Trockenlegung der Zähne | |

|