Die in der Zahnarztpraxis durchgeführte Individualprophylaxe (IP) ergänzt die Gruppen- und Intensivprophylaxe. Die Individualprophylaxe besteht aus fünf verschiedenen Bausteinen. Die Kosten hierfür werden für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, übernommen.