Intensivprophylaxe
Unabhängig von der Basisprophylaxe für alle, benötigen Kinder und Jugendliche, die - aus welchen Gründen auch immer - ein hohes Kariesrisiko haben, eine Intensivprophylaxe; die Kariesrisikodiagnostik wird dabei im Rahmen von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen festgestellt.
Diese so genannten Kariesrisikokinder erfahren eine weitergehende Betreuung: Prophylaxemaßnahmen werden statt zweimal im Jahr bis zu sechsmal durchgeführt.
Kinder und Jugendliche mit hohem Kariesrisiko
Maßnahmen im Rahmen der Gruppenprophylaxe
Leistung | Zeitpunkt | Häufigkeit |
Basisprophylaxe | ||
Reihenuntersuchung | 3.-12. Lebensjahr | 1 mal jährlich |
Zahnschmelzhärtung alternativ mit: - Fluoridlack - Fluoridgelee - Fluoridtabletten |
2 mal wöchentlich 1 mal wöchentlich 1 mal täglich |
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Mundhygieneübungen | 2 mal jährlich | |
Ernährungsberatung | 2 mal jährlich | |
Aufklärung und Instruktion der Eltern | nach Bedarf | |
Zusätzliche Intensiv-Prophylaxe für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko | ||
Die gleichen Maßnahmen wie bei der Basis-Prophylaxe, aber häufiger | ||
Zusätzlich: Zahnreinigung durch die Prophylaxe-Helferin im Kindergarten oder in der Schule | 3. bis 6. Lebensjahr | nach Bedarf (mindestens 6 mal jährlich) |
Weitere Hinweise:
"Intensivbetreuung von Kariesrisiko-Kindern"
Bezug: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V.
von-Sandt-Str. 9, 53225 Bonn
Intensivprophylaxe für Menschen mit Handicap
Zahnpflege für Menschen mit Handicap
Menschen mit schwerem Handicap, vor allem aber gehandicapte Kinder sind oft nicht in der Lage, ihre Zähne selbständig so zu pflegen, dass sie gesund bleiben. Deshalb tragen Eltern und Betreuer auch auf diesem Gebiet eine besondere Verantwortung.
Damit sie dieser gerecht werden können, im folgenden einige Hinweise, deren Beachtung viel zur Mund- und Zahngesundheit beitragen können:
Wann? | Womit? | Wie? |
7. bis 12. Lebensmonat: | Mit Mullläppchen oder Watterolle | alle Zahnflächen vorsichtig vom Zahnfleischrand in Richtung Kaufläche abwischen. Kopf in "Kuschelhaltung" abstützen. |
13. bis 24. Lebensmonat: | Zunächst mit Lernzahnbürste mit kleinstem Bürstenkopf, danach mit Kinderzahnbürste mit kompaktem Griff und abgerundeten Kunststoffborsten | 1 mal täglich auf den Kauflächen waagerechte Putzbewegungen ausführen; die Zahnseitenflächen "von Rot nach Weiß" säubern. Das Kind darf vorputzen und erhält eine gesonderte Zahnbürste zur spielerischen Selbstbestätigung. Nach dem Putzen Mund spülen lassen. |
3. bis 5. Lebensjahr: | Mit Kinderzahnbürste mit kompaktem Griff und abgerundeten Kunststoffborsten und fluoridhaltiger, geschmacksneutraler Zahnpaste | je nach Grad körperlicher Einschränkungen das Kind eigenständiger putzen lassen. Lernziel: Miterfassung der "Handseite", d. h. Rechtshänder lernen auch die Zähne der rechten Gesichtshälfte, Linkshänder die der linken Gesichtshälfte zu reinigen. Putzen zweimal täglich, nach dem Frühstück und nach dem Abendessen. Erwachsener kontrolliert nach; abschließend spülen lassen. |
Ab 6. Lebensjahr: | Juniorzahnbürste mit kompaktem oder schmalkantigem Griff. Bei Handbehinderungen Bürste mit kompaktem Griff beibehalten. Verwendung fluoridhaltiger Zahnpaste. Überlassung eines Mundspiegels zur Eigenkontrolle. | Putzen dreimal täglich, nach jeder Hauptmahlzeit. Einübung kreisender Putzbewegungen im Bereich der Frontzähne. Die Zahnseitenflächen werden von "Rot nach Weiß" gesäubert, Kauflächen durch waagerechtes "Schrubben". Vor und nach dem Putzen spülen lassen. |
Weitere Hinweise:
"Mund und Gesundheitspflege in Behinderteneinrichtungen"
Bezug: Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe in Niedersachsen e. V.
Zeißstr. 11a, 30519 Hannover
"Zahnmedizinische Prophylaxe bei Behinderte"
Bezug: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V.
von-Sandt-Str. 9, 53225 Bonn
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