Unsere Satzung

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. Die Landesarbeitsge...
Vorsorge ist wichtig. Deswegen werden für drei- bis sechsjährige Kinder zwei – in bestimmten Fällen auch drei –
zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen betreut der Zahnarzt Ihr Kind in zwei Untersuchungen, in besonderen Fällen auch
in einer dritten.
Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei komplettem Milchgebiss statt, in der Regel also mit drei Jahren.
Zwischen dem 49. und dem 72. Lebensmonat erfolgt dann die zweite Untersuchung, also in der Regel im Alter zwischen
vier und sechs Jahren.
Daneben gibt es die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die bereits mit der Schwangerschaft beginnen.
Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnung UZ 1 bis UZ 6. Sie sollten genau wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stets in dem von den Zahnmedizinern vorgeschlagenen Zeitraum wahrgenommen werden. Von den empfohlenen Untersuchungen UZ 1 bis UZ 6 und den darin enthaltenen Untersuchungs- und Beratungsleistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Teil als Vertragsleistung anerkannt.
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis!
Der Zahnärztliche Kinderpass für eine bessere Zahn- und Mundhygiene
Die Kontrolle der Zähne durch Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt und eine regelmäßige häusliche Mundhygiene sind in jedem Lebensalter wichtig. Sowohl für die allgemeine Gesundheit als auch für das gesamte Wohlbefinden. Eine gute Mundhygiene kann die Fähigkeit Ihres Kindes zum Essen, Schlafen, Sprechen und Spielen positiv beeinflussen – auch schon im Säuglingsalter. Gesunde Gewohnheiten sind deshalb eine gute Basis für ein gesundes Leben.
Mit der Senkung der Karieslast innerhalb der Bevölkerung über alle sozialen Schichten hinweg hat die Zahnärzteschaft einen wichtigen Grundstein gelegt, um mit entsprechender Vorsorge möglichst alle sozialen Milieus zu erreichen. Der zahnärztliche Kinderpass ist ein Baustein dieser Bemühungen. Auf insgesamt 20 Seiten informiert er Eltern und Betreuungspersonen über wesentliche Aspekte wie Fluoridprophylaxe, die richtige Zahnpflege der ersten Zähnchen, eine gesunde Ernährung und anstehende Vorsorgetermine.
Neben zahlreichen elementaren Informationen rund um die Zahn- und Mundgesundheit der Jüngsten werden Eltern und Betreuungspersonen zudem darüber aufgeklärt, dass ihre Sprösslinge zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf mehrere Früherkennungsuntersuchungen haben. Ähnlich wie das Kinderuntersuchungsheft ist der Zahnärztliche Kinderpass nach dem Prinzip der Dokumentation der Zahngesundheitsbiografie gestaltet und konzipiert. Eine lückenlose Dokumentation baut eine Zahnarzt-Patienten-Bindung auf, die in regelmäßige Besuche mündet und das Bewusstsein für eine umfassende Zahn- und Mundhygiene schafft.
Der Kinderpass ist in mehreren Sprachen erhältlich. Jeder Kindepass erhält einen separaten Einleger, auf dem eine Terminübersicht sowie Tipps für die Mundgesundheit in der Schwangerschaft für Mutter und Kind vermerkt sind.
Hier können Sie den Kinderpass in Deutsch downloaden >>>
Den Kinderpass können Sie beim IZZ-BW bestellen.
Quellen: IZZ-BW, proDente e.V.
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